Das Kuratorium der Landesstiftung „Kinder von Tschernobyl“
Laut Satzung der Landesstiftung „Kinder von Tschernobyl“ besteht das Kuratorium aus mindestens fünf, höchstens zehn, von der Niedersächsischen Landesregierung zu berufenden Mitgliedern. Ihm sollen angehören:
- die Präsidentin oder der Präsident des Niedersächsischen Landtages oder eine oder einer ihrer oder seiner Stellvertreterinnen oder Stellvertreter
- ein Mitglied der Niedersächsischen Landesregierung
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kirchen in Niedersachsen
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der niedersächsischen Tschernobyl-Initiativen
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der niedersächsischen Ärzteschaft
- bis zu fünf weitere Persönlichkeiten, die sich auf dem Gebiet der humanitären Hilfe für die Opfer der Katastrophe von Tschernobyl verdient gemacht haben
Die Amtszeit der Mitglieder des Kuratoriums beträgt fünf Jahre.